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Die aktuelle Ausgabe der KoR - KOR vom 14.02.2025, Heft 02

Report international: Nachricht - KOR1471088

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu gezielten Verbesserungen der Rückstellungsbilanzierung nach IAS 37

Die EFRAG hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Standardentwurf IASB/ED/2024/8 „Rückstellungen – gezielte Verbesserungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)“ veröffentlicht. In ihrem Stellungnahmeentwurf vertritt die EFRAG die vorläufige Auffassung, dass die Vorschläge, die auf eine Klarstellung der derzeitigen Anforderungen abzielen, wann ein Unternehmen eine gegenwärtige Verpflichtung infolge eines vergangenen Ereignisses hat, insgesamt entscheidungsnützlich sind. Sie räumt jedoch ein, dass es sowohl Argumente für als auch gegen die vorgeschlagenen Anforderungen des ED gibt, die dazu führen, dass einige Rückstellungen früher als bisher angesetzt werden. Des Weiteren unterstützt sie vorläufig den Vorschlag, festzulegen, dass die Kosten zur Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung die Kosten umfassen, die direkt mit dieser Verpflichtung verbunden sind. Insgesamt unterstützt die EFRAG die Bemühungen des IASB, die Unterschiede in der Bilanzierungspraxis zu verringern, indem festgelegt wird, dass der Zinssatz, den ein Unternehmen zur Abzinsung der künftigen Ausgaben auf den Barwert verwendet, ein risikofreier Zinssatz ist und das Risiko der Nichterfüllung nicht einschließen sollte. Darüber hinaus macht die EFRAG weitere Vorschläge zur Verbesserung der Klarheit der Vorschläge des IASB und kommentiert die vorgeschlagenen Übergangsvorschriften, die Angaben für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht und die vorgeschlagenen Änderungen an den Leitlinien zur Umsetzung von IAS 37.


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